Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

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Eine beglaubigte Übersetzung (auch „amtlich anerkannte Übersetzung“) ist eine Übersetzung, die von einem beeidigten oder vereidigten Übersetzer angefertigt wird.

Dieser Übersetzer ist vom Gericht oder einer zuständigen Behörde öffentlich bestellt und ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bestätigen.

Damit wird sichergestellt, dass der übersetzte Text inhaltlich mit dem Original übereinstimmt und offiziell verwendet werden darf.

Die beglaubigte Übersetzung enthält immer:

• einen Beglaubigungsvermerk (eine formelle Erklärung zur Richtigkeit der Übersetzung),

• die Unterschrift des Übersetzers und

• den amtlichen Stempel mit Name und Zuständigkeitsgericht.

Eine beglaubigte Übersetzung hat somit rechtlichen Beweiswert und wird von Behörden, Gerichten und offiziellen Einrichtungen anerkannt.

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn ein offizielles Dokument in einer anderen Sprache bei einer Behörde, Schule, Universität oder einem Gericht eingereicht werden soll.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden

Zeugnisse, Diplome und Studiennachweise

Meldebescheinigungen oder Wohnsitznachweise

Führungszeugnisse oder polizeiliche Registerauszüge

Verträge, Gerichtsdokumente oder notarielle Urkunden

Unterlagen für Visum, Aufenthaltstitel oder Einbürgerung

Auch im Ausland können Behörden verlangen, dass deutsche Dokumente mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden – oft zusätzlich mit einer Apostille oder Legalisation.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Dokument eine beglaubigte Übersetzung benötigt, beraten wir Sie gerne individuell und kostenlos.